09. Nov

2022      Nach dem traditionellen Kaffee-Kuchen-Geplauder und Bekanntmachungen durch die Vorsitzende Frau Taube, unter anderem mit Erinnerung zur Beteiligung unserer Mitglieder am sogenannten „Orange Walk“ am 25.11.22 ab 16.45 Uhr in der Kieler Innenstadt: zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, weist der Vorstand auf unseren Kieler LandFrauen-Start bei Instagram hin („Landfrauen Kiel“). Zudem wird zugunsten eines wohltätigen Zwecks auf den möglichen Erwerb des Kinderbuches „Das Eichhörnchen“, verfasst von unserer Mitgliedsdame Frau

Renate Labusga, hingewiesen.

 

Optimal fachlich detailliert und für uns interessierte Zuhörerinnen und einen Zuhörer (! … immer herzlich willkommen!) inhaltlich und sprachlich passend erläutert, erleben wir dann einen eloquent mühelosen Parforceritt durch die Geschichte der europäischen Agrarpolitik, die 1957 mit den „Römischen Verträgen“ beginnt, 1962 dann die ersten Marktordnungen für Agrarprodukte des Binnen- und Außenmarktes erlebt. Für 1979 wird uns in Erinnerung gebracht: die EG wird erstmalig zum Netto-Exporteur von Getreide, Zucker, Rind- und Kalbfleisch und Milch, was in den 80-er Jahren mit Milchquote und Mitverantwortungsabgabe zum Gegensteuern führt. Die erste große GAP-Reform (GAP = Gemeinsame Agrarpolitik) 1992 bedeutet u.a. die Senkung der Interventionspreise um 35% und Direktzahlungen (= DZ) an Landwirte – DZ als Ausgleich und zeitlich befristete Übergangshilfe gedacht, zudem Einführung erster Agrarumweltprogramme.

Ein Kernstück der zweiten großen GAP-(Fischler-)Reform ist die Verknüpfung der DZ an Landwirte an die Einhaltung von Standards, sogenannte „Cross Compliance“. Die 2013-er Reform knüpft die EU-Direktzahlungen an drei Bedingungen (Fruchtartenvielfalt, Erhalt von Dauergrünland, Vorhalten ökologischer Vorrangflächen) – jetzt gibt es so neben der Basisprämie zusätzlich eine 30% Greening-Prämie.

 

Diese Förderstruktur für landwirtschaftliche Unternehmen gilt bis 2022; Prof. Latacz-Lohmann nennt dazu das konkrete Beispiel: ein Betrieb mit 100 ha erhält 32 040,-€ pro Jahr als EU-Direktzahlung.

 

Ab 2023 gelten sechs Phasen des neuen GAP-Umsetzungsmodells – mit neun spezifischen Zielen, wobei die EU-Agrarförderung weiterhin eine Multi-Ziel-Förderung bleibt! Das Prinzip wird gestärkt: „Öffentliche Geld-Mittel für öffentliche Leistungen“, gleichwohl wird auch mit der neuen Reform der größte Teil der DZ (75%) an die Fläche des Betriebs gebunden – d.h. konkret: Je mehr ha-Fläche ein Landwirt bewirtschaftet, desto höher ist die Direktzahlung aus Brüssel.

 

Nach diesen Informationen aus den Quellen des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) und der EU-Kommission erleben wir eine engagierte Diskussion verschiedener Positionen – es ist wieder ein interessanter Nachmittag!